

Dr. Olga Morasch
Rechtsanwältin
Partnerin
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- München
Sektoren
Rechtsgebiete
Sprachen
Deutsch Russisch EnglischExpert:in
Dr. Olga Morasch
Karriere
Dr. Olga Morasch ist Partnerin bei ADVANT Beiten in München und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst sämtliche Fragen auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sie berät Unternehmen insbesondere bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit Einstellung oder Beendigungen von Arbeitsverhältnissen, auch im Rahmen von Restrukturierungen sowie in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.
Nach einem Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums in St. Petersburg, Russland, absolvierte Dr. Olga Morasch im Jahr 2013 das Studium Rechtswissenschaften in Regensburg (Erstes Staatsexamen). Im Jahr 2015 legte sie das Zweite Staatsexamen ab. Anschließend wurde Dr. Olga Morasch zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen und ist seitdem bei ADVANT Beiten tätig, seit 2022 als Partnerin. Während ihrer Tätigkeit bei ADVANT Beiten promovierte sie im Jahr 2018 an der Universität Regensburg zu Fragen des Beschäftigtendatenschutzes.
Publikationen / Vorträge
Publikationen:
Comliancefalle Freelancer - Unternehmen sollten sich gut beraten lassen
Dr. Olga Morasch und Dr. Daniel Hund
F.A.Z.- Personaljournal 06/2021, S. 10 f.
Wer viel hat, bekommt nichts mehr
Dr. Olga Morasch und Jonathan Oteng
LTO.de, 02. Dezember 2021
Scheinselbstständigkeit
Dr. Olga Morasch
AuA 1/21 , S.16 ff.
Stimme zu oder stimme zu - Kurzarbeit durch Änderungskündigung
Dr. Olga Morasch und Ann-Kathrin Pongratz
LTO.de, 02. Dezember 2020
Technische Überwachung von Arbeitnehmern im Homeoffice: Wo ist der Kollege?
Dr. Olga Morasch und Dr. Daniel Hund
LTO.de, 21. Juli 2020
Kein Urlaubsanspruch während unbezahltem Sonderurlaub
Dr. Olga Morasch und Dr. Daniel Hund
Der Betrieb Arbeitsrecht Kompakt, 47/2019, S. 2639
Globale Verfallklauseln in Arbeitsverträgen: Doch wirksam?
Dr. Olga Morasch und Dr. Daniel Hund
DER BETRIEB, 43/2017, S. 2547
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzgl. zweistufiger Tariferhöhung nur bei Vorliegen eines Gesamtkonzepts
Dr. Olga Morasch und Dr. Daniel Hund
DER BETRIEB, 32/2017, S. 1849