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Rettung der Bewegungsfreiheit und der Tourismusindustrie mit einem EU-Impfpass - genannt Digital Green Certificate

Die Bewegungsfreiheit in der Europäischen Union wird seit über einem Jahr durch Grenzschließungen innerhalb der EU erschüttert, mit enormen negativen Folgen für Industrie und den Dienstleistungssektor. Lieferketten wurden erheblich gestört und die Tourismusbranche nahezu zerstört.
Jetzt, wo die Impfkampagnen als wirksamstes Mittel gegen die Corona-Pandemie an Fahrt gewinnen, stellt sich die Frage, ob „Impfpässe“ den Ausweg aus den Einschränkungen der Bewegungs- bzw. Reisefreiheit bieten.

Angesichts der Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ländern und der Bevölkerung hat die Europäische Kommission nun die Initiative ergriffen, bis zum Sommerbeginn einen „Digitalen Grünen Nachweis“ einzuführen. In Israel existiert bereits ein Impfausweis unter der Bezeichnung „Green Pass“.
Siehe Vorschlag der Kommission KOM (2021)
1 130 und Pressemitteilung IP 21/1181.2

Was ist der Inhalt des Vorschlags und wird er rechtzeitig zur Rettung des Sommers verabschiedet werden?

Die wichtigsten Punkte, die in dem Vorschlag angesprochen werden, sind die Zugänglichkeit und Sicherheit von Zertifikaten für alle EU-Bürger, die Nicht-Diskriminierung und die Verwendung nur wesentlicher Informationen und sicherer personenbezogener Daten. Damit reagiert die Kommission auf die starken negativen Reaktionen in einigen Ländern und Bevölkerungen bezüglich der Pläne eines Impfpasses für die EU.

Der Digitale Grüne Nachweis soll drei Arten von Bescheinigungen umfassen - Impfbescheinigungen, Testbescheinigungen (NAAT/RT-PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest) und Bescheinigungen für Personen, die eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben. Die Nachweise sollen im Digital- und/oder Papierformat ausgestellt werden. Beide Versionen sollen mit einem QR-Code versehen sein, der die notwendigen zentralen Informationen und eine digitale Signatur enthält, um die Echtheit des Nachweises zu gewährleisten. Zu diesem Zweck will die Kommission eine Schnittstelle einrichten und die EU-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Software unterstützen, die es den Behörden ermöglicht, alle digitalen Signaturen EU-weit zu überprüfen. Dabei sollten keine personenbezogenen Daten der Inhaber des Nachweises über die Schnittstelle weitergeleitet oder vom überprüfenden Mitgliedstaat gespeichert werden. Die Zertifikate sollen kostenlos und in der/den Amtssprache(n) des ausstellenden Mitgliedstaates sowie in englischer Sprache erhältlich sein.

Entsprechend wird auf bestehende Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit wie Tests oder Quarantäne in den Mitgliedsstaaten verzichtet, in denen die Impfung in denen die Impfung durch den Nachweis belegt werden kann. Wird eine Maßnahme trotz eines Digitalen Grünen Nachweises ergriffen, muss dies vor der Kommission erklärt und begründet werden.

Um die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auszuräumen, stellt die Kommission klar, dass nur wesentliche Informationen wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, relevante Impf-/ Test-/ Behandlungsinformationen und eindeutige Identifikatoren gespeichert werden sollen.3 Die Verwendung der Daten ist auf die Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit der Nachweise beschränkt.

Welche Schritte sind notwendig, um den Nachweis auf den Weg zu bringen?

Der Ball wurde vom Europäischen Rat im Februar 2021 ins Rollen gebracht, und die Kommission arbeitet mit den Mitgliedsstaaten an der Vorbereitung der Interoperabilität von Impfnachweisen. Das Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste (eHealth) der zuständigen nationalen Behörden einigte sich auf Leitlinien und den Entwurf eines Vertrauensrahmens.4

Um das ehrgeizige Ziel der Kommission zu erreichen, müssen das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat der Verordnung schnell zustimmen und diese verabschieden. Ob dies gelingen wird, hängt von unseren Politikern ab. In der Zwischenzeit müssen die EU-Länder den Vertrauensrahmen und die vereinbarten technischen Standards im eHealth-Netzwerk umsetzen.

Dr. Rainer Bierwagen


[1]https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/en_green_certif_just_reg130_final.pdf

[2]https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_1181

[3] Wie im Überblick über den Vertrauensrahmen dargestellt: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/trust-framework_interoperability_certificates_en.pdf

[4] https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/trust-framework_interoperability_certificates_en.pdf

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Impfpass EU Bewegungsfreiheit Tourismusindustrie

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