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Webportal des Marktstammdatenregisters nimmt Betrieb auf

Nach mehrfachen Terminverschiebungen hat das Webportal des Marktstammdatenregisters am 31. Januar 2019 den Betrieb aufgenommen.

Bislang konnte das Marktstammdatenregister nur von den Strom- und Gasnetzbetreibern genutzt werden. Insbesondere die Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen mussten notwendige Meldungen weiterhin über andere von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Wege und das PV-Meldeportal abgeben. Von nun an können – und müssen – alle verpflichteten Marktteilnehmer das Marktstammdatenregister nutzen.

Das Marktstammdatenregister beruht auf den §§ 111e und 111f EnWG sowie der bereits am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Hintergrund ist die Schaffung eines zentralen Registers für den Energiemarkt, in dem die Marktteilnehmer und Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speicheranlagen verzeichnet sind.

Da die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des Webportals die Übergangsvorschriften in der MaStRV für Bestandsanlagen – also Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden – teilweise überholt hatten, kam es Mitte November 2018 insoweit zu einer Novellierung der MaStRV. Diese Gelegenheit nutzte der Verordnungsgeber zudem, um zahlreiche weitere Vorschriften der MaStRV zu ändern.

Für Bestandsanlagen gilt nunmehr (wieder) grundsätzlich ein zweijähriger Registrierungszeitraum. Anlagen, die nach dem 30. Juni 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen dagegen innerhalb eines Monats bzw. innerhalb von sechs Monaten nach der Inbetriebnahme des Webportals registriert werden. Die Monatsfrist findet ebenso auf Neuanlagen Awendung, wobei der Registrierungszeitraum hier mit der Inbetriebnahme beginnt.

Weitere Fragen rund um dieses Thema beantwortet Dr. Reinald Günther gerne.

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