Presseartikel |


Anpassung von Betriebsrenten in Krisenzeiten

„Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner haben einen gesetzlichen Anspruch auf Inflationsausgleich – und damit Arbeitgeber die Pflicht zur Rentenanpassung. Welchen Spielraum haben sie dabei?

In Zeiten hoher Inflation heißt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer gleichermaßen, Einnahmen idealerweise zu steigern und Ausgaben zu reduzieren. Glücklich schätzen können sich Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner. Denn der Gesetzgeber hat ihnen mit § 16 Betriebsrentengesetz einen automatischen Inflationsausgleich versprochen. Doch was des einen Freud, ist des anderen Leid – denn die Rentenanpassung muss bezahlt werden. Und zwar von den Arbeitgebern – und das in nahezu ungekannter Höhe.“

Den vollständigen Artikel von Julia Meler und Jörn Manhart, welcher am 05. Dezember 2022 auf humanresourcesmanager.de erschienen ist, kann hier vollständig eingesehen werden.