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Bundestag verabschiedet Gesetz mit neuen und zwingenden Vorgaben für Arbeitsverträge

Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie verabschiedet. Das Gesetz enthält zahlreiche - auch überraschende - Vorgaben für Arbeitsverträge, die Arbeitgeber ab dem 1.8.22 einhalten müssen. Nach wie vor ist die elektronische Form bei der Dokumentation der Arbeitsbedingungen nicht ausreichend, es bleibt beim strengen Schriftformerfordernis. Bei Verstößen gegen die Vorschriften des Nachweisgesetzes droht nun erstmals ein Bußgeld. Es besteht kurzfristig dringender Handlungsbedarf.

Unser Experten-Team in diesem Bereich, bestehend aus Dr. Erik Schmid, Peter Weck und Asil Buruncayir, steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung.