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Newsletter Arbeitsrecht, Juni 2021

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

es sieht so aus, als würden wir uns nun endlich auf der Zielgeraden der Pandemie befinden. Klassische arbeitsrechtliche Themen rücken dadurch wieder mehr in den Fokus. Zugleich beginnt die heiße Phase des Wahlkampfes für die Bundestagswahl im September. Beides kann eine Erklärung dafür sein, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kurz vor Toresschluss der Legislaturperiode in seinem Hausaufgabenbuch (=Koalitionsvertrag) blätterte und dabei die nicht erledigte Reform des Befristungsrechts vorfand. Zwar könnte der Zeitpunkt für ein solches – aus Sicht der Unternehmen – Anti-Flexibilisierungsvorhaben bei ungünstiger Wirtschaftslage schlechter nicht sein. Aber politisch ausgemacht ist schließlich politisch ausgemacht. Ob der Gesetzentwurf aber eher ein Schuss ins Knie ist, klärt der untenstehende Beitrag.

Ein weiteres aktuelles Thema in der Gesetzgebung ist ebenfalls Wahlkampfmaterial: Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz bietet zahlreiche für Arbeitgeber relevante Neuerungen – zumal die Betriebsratswahlen 2022 nicht mehr fern sind. Während beim Thema Befristung noch die Hoffnung besteht, dass es am Ende dem Wahlkampf zum Opfer fällt, wird an diesem Gesetz angesichts des zu weit fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahrens kein Weg vorbeiführen. Die Lektüre des einschlägigen Beitrags ist daher dringend zu empfehlen.

Wie immer finden sich in dieser Ausgabe auch zahlreiche interessante Entscheidungsbesprechungen. Zwar ist auch hier noch eine gewisse Coronaprägung festzustellen, doch auch Kommentierungen aus dem Arbeitsvertrags-, Schadensersatz- und Datenschutzrecht dürften für die Personalpraxis wieder von stärkerem Interesse sein.

Schließlich möchte ich noch auf die in dieser Ausgabe zahlreichen Kurzmeldungen hinweisen, die es in sich haben.

Wir wünschen Ihnen eine ertragreiche Lektüre und einen von der Pandemie möglichst unbeschwerten Sommer.

Ihr
Dr. Wolfgang Lipinski

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