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Wenn der Zweitjob zu müde macht

"Arbeitnehmende dürfen ihre Arbeitskraft außerhalb ihrer Arbeitszeit grundsätzlich frei verwenden. Eine gänzliche Untersagung von Nebentätigkeiten ist unzulässig. Sarah Reinhardt-Kasperek erläutert, was zu beachten ist." 

Der Beitrag erschien am 6. September 2021 in der Legal Tribune Online und kann unter www.lto-karriere.de vollständig eingesehen werden.