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Amazon ändert seine Marktplatz-AGB auf Druck des BKartA

Dr. Lars Querndt kommentiert in der GRUR-Prax 2019 die Entscheidung des BKartA vom 17. Juli 2019 (B2 – 88/18) zum Missbrauchsverfahren gegen Amazon.

„Das BKartA hat im November 2018 aufgrund zahlreicher Beschwerden betroffener Marktplatzhändler ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet. Das BKartA hat Amazon vorgeworfen, Nutzungsbedingungen einseitig zu Lasten der Marktplatzhändler ausgestaltet zu haben. Im Laufe des anhängigen Missbrauchsverfahrens hat Amazon auf Druck des BKartA zugesagt, die beanstandeten Klauseln und Verhaltensweisen anzupassen, sodass das BKartA das Verfahren nunmehr eingestellt hat (17.7. 2019, B2-88/18, BeckRS 2019, 20389). Die zugesagten Änderungen stellen nach Auffassung des BKartA einen ausreichenden und fairen Ausgleich mit den berechtigten Interessen der Marktplatzhändler dar. Diese Änderungen sollen laut Amazon weltweit umgesetzt werden, sodass das deutsche Verfahren eine enorme praktische Bedeutung für Marktplatzhändler weltweit haben wird.“

Die gesamte Urteilsanmerkung können Sie auf der Webseite von beck-online lesen.