Newsletter |


Gesundheits- und Pharmabranche in der Korruptionsfalle: Bundestag beschließt Gesetze zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, April 2016

Ärzte oder Heilpraktiker, Apotheker oder Pharmareferenten: Angehörigen der gesamten Gesundheitsbranche drohen künftig Haftstrafen bei korruptem Verhalten. Das am 14. April 2016 beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen bringt mit § 299a und § 299b StGB zwei neue (Spezial-) Straftatbestände. Diese sind sehr weit gefasst, sodass bislang legitime Kooperationen unter dem Verdacht auf Korruption untersucht werden können. Vertriebswege, Anwendungsbeobachtungen und sonstige Studien, Autoren- und Kooperationsverträge sind daher umgehend auf ihre Vereinbarkeit mit der Neuregelung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Praxen, Apotheken und Pharmaunternehmen müssen zudem ihr Compliance-Management-System anpassen. (...)


DOWNLOADS

BB NL Wirtschaftsstrafrecht, April 2016 DE.pdf

pdf

DOWNLOAD