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Newsletter Vergaberecht August 2022

Die August-Ausgabe des Newsletters Vergaberecht beinhaltet Beiträge zu den folgenden Themen:

  • Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten
  • Verordnung zum International Procurement Instrument veröffentlicht
  • Rundschreiben des BMWK zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe bei Liefer- und Dienstleistungen
  • Leistungsansatz als Wertungskriterium: Kein Ausschluss wegen fehlender Auskömmlichkeit (VK Bund, Beschluss vom 7. Juni 2022 - VK 2-40/22)
  • Einziges Angebot ungeeignet: Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter zulässig? (EuGH, Urteil vom 16. Juni 2022 - Rs. C-376/21)
  • Erfahrungen anderer Vergabestellen können in Eignungsprüfung einbezogen werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 12 U 1143/21)
  • Voraussehbare Verzögerungen begründen keine Dringlichkeit (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2022 - Verg 1/22)
  • 20 Prozent Preisabstand löst Aufklärungspflicht aus (VK Sachsen, Beschluss vom 25. Mai 2022 - 1/SVK/005-22)

Der Newsletter steht Ihnen im Downloadbereich oder hier zur Verfügung.

Wir wünschen eine angenehme Lektüre!

Das in diesen Beiträgen gewählte generische Maskulinum bezieht sich zugleich auf die männliche, die weibliche und andere Geschlechteridentitäten. Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Geschlechteridentitäten werden ausdrücklich mitgemeint, soweit die Aussagen dies erfordern.

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