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Newsletter Arbeitsrecht, Dezember 2017

Liebe Leserin, lieber Leser,
die „Jamaika-Sondierungen” sind gescheitert und die Regierungsbildung ist derzeit unklar. Wann welche Regierung wieder Gesetze in den Bundestag einbringen wird, ist daher völlig offen. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hingegen legt nie eine Pause ein, so dass wieder von zahlreichen praxisrelevanten Entscheidungen zu berichten ist.

Erwähnenswert ist zunächst, dass das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zum Mindestlohn immer weiter konkretisiert (vgl. erster Beitrag des Newsletters). Die Entscheidungen zum „MiLoG” haben sich wie ein roter Faden durch das Jahr gezogen, was wegen der wachsenden Rechtssicherheit zu begrüßen ist.

Interessant ist auch, dass scheinbar immer mehr Urteile mit Bezug zum Beschäftigtendatenschutz ergehen. Ob dies mit der Datenschutzgrundverordnung zusammenhängt, die Mitte nächsten Jahres in Deutschland direkt anwendbar wird, ist offen. Bemerkenswert sind jedenfalls zwei Fälle, in denen es um die Überwachung von E-Mails des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz und um die Überwachung durch einen Detektiv geht (vgl. die Beiträge von Frau Dr. Anja Branz und Herrn Dr. Daniel Hund).

Hinweisen möchten wir außerdem auf die interessanten Entscheidungen zur Kündigung einer Geschäftsführerin wegen illoyalen Verhaltens (vgl. Beitrag von Herrn Dr. Erik Schmid), zum Thema Schadensersatz wegen nicht gewährten Urlaubs (vgl. Beitrag von Herrn Dr. Florian Olms) und zur Behandlung von rentenbezugsberechtigten Arbeitnehmern im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen.

Wir wünschen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Dr. Christopher Melms
für die Praxisgruppe Arbeitsrecht


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BB NL Arbeitsrecht Dezember 2017 de.pdf

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