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Newsletter Healthcare, Mai 2016

Die Vergütung der stationären Pflege nach dem Pflegestärkungsgesetz II

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2015 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) verabschiedet. Erklärtes Ziel der Reform war es, neben einer Erweiterung von Unterstützungsmöglichkeiten vor allem die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen angemessen zu unterstützen.

Die in der Gesetzesreform enthaltenen Neuregelungen sind in zwei Abschnitte geteilt. Nach seiner Verkündung am 28. Dezember 2015 trat das Gesetz, da es einer Zustimmung durch den Bundesrat nicht bedurfte, am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Vorschriften zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Einstufung der Pflegebedürftigen in nunmehr fünf Pflegegrade nach einem neuartigen Begutachtungsverfahren, dem neuen Begutachtungsassessment (NBA), sowie die Regelungen zum Beitrags-, Vergütungs- und Leistungsrecht entfalten jedoch erst zum 1. Januar 2017 ihre Wirkung. Dennoch sollten die Träger von vollstationären Einrichtungen bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, um der geänderten Gesetzeslage Rechnung zu tragen. (...)


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