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Newsletter Kartellrecht, Juli 2017

Liebe Leserin, lieber Leser,

haben Sie Ihre Sommerlektüre schon zusammen? Jede Menge kartellrechtlichen Lesestoff bergen die vielen Änderungen der 9. GWBNovelle in sich. Diese Lektüre ist Ihnen zu schwer? Wir bieten Ihnen eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.

Pflichtlektüre für Kartellrechts- und Compliance-Verantwortliche ist das neue Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters. Dr. Christian Heinichen zeigt in seinem Beitrag, wann Ihrem Unternehmen eine Eintragung in das Wettbewerbsregister verbunden mit dem Risiko eines Ausschlusses von Vergabeverfahren droht. Und wie Sie eine vorzeitige Löschung der Eintragung erreichen.

Auch sonst fällt das kartellrechtliche Sommerloch dieses Jahr aus. Hitzig diskutiert wird die Entscheidung der Europäischen Kommission gegen Google. Für viele Praktiker bedeutsamer sind die neuesten Entwicklungen zum Onlinehandel. Was Hersteller dort von ihren Händlern im Selektivvertrieb fordern dürfen und was nicht, erläutert Uwe Wellmann am Beispiel von Beschränkungen für Preisvergleichsdienste.

Schließlich werfen wir ein Schlaglicht auf die Personalabteilung Ihres Unternehmens. Sie fragen sich, was HR mit Kartellrecht zu tun hat? Dr. Daniel Hund und Dr. Christian Heinichen zeigen es in ihrem Beitrag zu den praktisch weithin unbekannten kartellrechtlichen Risiken der Personalarbeit.

Mit besten Grüßen

Philipp Cotta und Dr. Dietmar O. Reich


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Uwe Wellmann

Rechtsanwalt, LL.B. DLS (London), Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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