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Der neue Geldwäschestraftatbestand: Folgen für die Anti-Geldwäsche-Compliance privilegierter Güterhändler

„Am 18.3.2021 ist der durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 9.3.20211 reformierte Straftatbestand der Geldwäsche in Kraft getreten. Die wohl wesentlichste Änderung des § 261 StGB ist der Verzicht auf einen Vortatenkatalog und damit ein Optieren des Gesetzgebers hin zu einem „All Crimes Approach“ bei der Geldwäschestrafbarkeit. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Folgen der Neuregelung des § 261 StGB für die Anti-Geldwäsche-Compliance von Güterhändlern und stellt in diesem Zusammenhang die wesentlichen Änderungen des Geldwäschestraftatbestands dar.“

Der von Dr. Timo Handel erschienene Artikel im Compliance Berater (11/2021) kann im Downloadbereich oder in der Datenbank des Verlages vollständig eingesehen werden. 


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Der neue Geldwäschestraftatbestand_Timo Handel_Compliance Berater 11_2021.pdf

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