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Die Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen in Start-ups und KMUs im Lichte der Reform

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme haben das Potenzial für alle Beteiligten Vorteile und Chancen mit sich zu bringen.

Junge Unternehmen können Mitarbeiterbeteiligungsprogramme als Ausgleich für wettbewerbliche Nachteile nutzen. Häufig können sie im Wettbewerb um die besten Talente gegen etablierte Unternehmen am Markt finanziell kaum mithalten. Um dieses Defizit im Kampf um hochqualifizierte Fachkräfte auszugleichen, bedarf es also anderer Mittel der Incentivierung: Unternehmen bieten den potenziellen Mitarbeitern eine Beteiligung an ihrem Unternehmen als attraktive Ergänzung zum Gehalt an. Auf diese Weise können hochqualifizierte Mitarbeiter gewonnen werden, ohne dass die Gehaltsfixkosten für das junge Unternehmen zu hoch werden.

Wir alle arbeiten motivierter, wenn wir an den Früchten unserer Arbeit direkt teilhaben. Der Mitarbeiter kann durch eine Beteiligung an Unternehmen somit erfolgreich motiviert und an das Unternehmen gebunden werden, da er am finanziellen Erfolg desselben teilnimmt. Dies führt zu einer geringeren Fluktuation, zu einem niedrigeren Krankheitsstand und zu wachsender Arbeitsbereitschaft. Der Mitarbeiter arbeitet nicht nur für seinen Arbeitgeber, sondern auch für sich selbst. Dadurch steigen die Produktivität und die persönliche Zufriedenheit des Mitarbeiters. Nicht zuletzt bedeuten Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für den Mitarbeiter auch die Chance eines privaten Vermögensaufbaus.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bieten jedoch nicht nur den unmittelbar Beteiligten Vorteile. Mitarbeiterbeteiligung bedeutet vielmehr auch Innovationsförderung. Gute Rahmenbedingungen für Mitarbeiterprogramme können sich als Standortsvorteil für ein nachhaltiges Start-up Ökosystem erweisen. Arbeitnehmer werden durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme überdurchschnittlich oft selbst zu Unternehmern, indem sie entweder selbst neu gründen oder ihr durch die Beteiligung erlangtes Vermögen in andere Start-ups reinvestieren.

Um die Auswirkungen der Reform auf die Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu ermitteln, geht dieser Beitrag zunächst auf die Anforderungen ein, die grundsätzlich an Mitarbeiterbeteiligungen gestellt werden (siehe 1). Anschließend folgt eine Darstellung der aktuellen Ausgestaltungen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (siehe 2) sowie eine knappe Darstellung der Reform (siehe 3). Der Beitrag schließt mit einem Ausblick, ob und inwieweit die geplante Reform zu Änderungen in der Gestaltungspraxis führen wird (siehe 4).

Den gesamten Beitrag können Sie hier aufrufen.