Presseartikel |


3G am Arbeitsplatz und Rückkehr der Home-Office-Pflicht

„Ab morgen, dem 24.11.2021, gilt das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Es bringt erhebliche Pflichten für Arbeitgeber mit sich.
Dass der Deutsche Bundestag in Bezug auf die aktuelle Corona-Lage die epidemische Lage von nationaler Tragweite mit Ablauf des 25.11.2021 auslaufen lässt, wurde in den Medien hinreichend und kontrovers diskutiert. Dieses Vorgehen hat weitreichende rechtliche Folgen, denen der Gesetzgeber durch eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) begegnet ist.“

Den vollständigen Artikel von Nadine Radbruch und Philipp Früh vom 23. November 2021 kann auf der Website des Expertenforum Arbeitsrecht hier vollständig einsehen.