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3G-Regel am Arbeitsplatz datenschutzkonform ausgestalten - Gesetzgeber lässt Gestaltungsspielraum

„Die 3G-Regel gilt nun auch am Arbeitsplatz. Geschäftsführer und Personalverantwortliche mussten die 3G-Regelungen in nur wenigen Tagen – quasi übers Wochenende in den Unternehmen umsetzen. Der Gesetzgeber regelte, dass 
Arbeitgeber den G-Status ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren haben, da sonst kein Zugang zum Arbeitsplatz gewährt 
werden darf. Datenschutzrechtlich sind Arbeitgeber ab sofort berechtigt, den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu 
verarbeiten. Wie die Arbeitgeber die Kontrolle vorzunehmen haben, lässt der Gesetzgeber weitgehend offen. Damit 
stellen sich datenschutzrechtliche Fragen, die in diesem Beitrag praxisnah aufgeworfen und beantwortet werden 
sollen."

Der von Dr. Dominik Sorber erschienene Artikel im Datenschutz-Berater (12/2021) kann im Downloadbereich oder auf der Webseite des Datenschutz-Beraters (www.datenschutz-berater.de) vollständig eingesehen werden.


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3G-Regel am Arbeitsplatz datenschutzkonform ausgestalen - Gesetzgeber lässt Gestaltungsspielraum_Dr. Dominik Sorber_Datenschutz-Berater.pdf

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