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Der „Gelbe Schein“ wird elektronisch: Das ist jetzt wichtig

„Ab 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verbindlich. Welche Vorteile das neue System hat, welche Daten Chefs abfragen dürfen - und was unverändert bleibt.

Am 1. Januar 2023 endet per Gesetz das Papierzeitalter. Zumindest bei Krankmeldungen in Betrieben. Denn zum Beginn des kommenden Jahres ist es endgültig vorbei mit dem berühmten „Gelben Schein“, den Beschäftigte im Krankheitsfall bisher an ihre Arbeitgeber geschickt haben. Dieser Prozess wird abgelöst durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU.“

Den gesamten Artikel mit Dr. Kathrin Bürger, der am 17. Oktober 2022 auf impulse.de erschien, kann unter diesem Link eingesehen werden.