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Sonder-Newsletter Arbeitsrecht

Betriebsratswahlen 2022

Liebe Leserin, lieber Leser,

im kommenden Frühjahr finden in ganz Deutschland turnusgemäß Betriebsratswahlen statt. Auch wenn sie nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Wahlvorstand (und damit der Arbeitnehmerseite) durchgeführt werden, ist es Unternehmen zu empfehlen, sich gut vorzubereiten. Denn das Wahlverfahren ist fehleranfällig. Arbeitgeber sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und wissen, wann ein Fehler vorliegt, damit sie im Fall der Fälle optimal reagieren können. Zudem kann es für Unternehmen interessant sein, sich Gedanken zu machen, ob und wie Betriebsstrukturen im Vorfeld gestaltet werden können.

In diesem Newsletter finden Sie die wichtigsten zehn Fragen und Antworten zu den anstehenden Wahlen. Dabei sind auch die neueste Rechtsprechung und das Betriebsrätemodernisierungsgesetz (vgl. dazu auch unser regulärer Newsletter Arbeitsrecht, Ausgabe Juni 2021, vgl. „IM BLICKPUNKT“) berücksichtigt. Außerdem ist eine Übersicht zum Wahlablauf im vereinfachten und normalen Verfahren enthalten.

Wir wünschen eine informative Lektüre und stehen für vertiefende Fragen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Dr. Wolfgang Lipinski
- für die Praxisgruppe Arbeitsrecht -

Der Newsletter steht Ihnen im Download-Bereich als PDF zur Verfügung.


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Sondernewsletter_Arbeitsrecht_Betriebsratswahlen 2022_0.pdf

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