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Sondernewsletter: Aktuelles Gesetz: Hinweisgeberschutzgesetz

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Hinweisgeberschutzgesetz hat eine turbulente Entstehungsgeschichte hinter sich: Bereits seit Ende 2019 verlangt die europäische Whistleblower-Richtlinie einen gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern. Nachdem sich Deutschland mit der Umsetzung der Richtlinie in Verzug befand und die Europäische Kommission schon im Februar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte, wurde im Juli 2022 ein Regierungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes beschlossen. Dieser passierte im Dezember 2022 zwar den Bundestag, scheiterte kurz darauf jedoch im Bundesrat. Im zweiten Anlauf versuchte die Koalition im März 2023, das Vorhaben in zwei Gesetzesentwürfe aufzusplitten, von denen einer nicht der Zustimmung des Bundesrats bedurft hätte. Nach erheblicher Kritik an dieser Vorgehensweise wurde jedoch der Vermittlungsausschuss angerufen, in welchem ein Kompromiss gefunden werden konnte. Anschließend hat der Entwurf Anfang Mai 2023 den Bundestag passiert und erhielt am 12. Mai 2023 auch die Zustimmung des Bundesrats. Damit wird das Hinweisgeberschutzgesetz nun endlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten.

Unser Sondernewsletter stellt die wesentlichen Inhalte des Gesetzes vor und beantwortet die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz von Whistleblowern. Wir wünschen eine informative Lektüre.

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Mit besten Grüßen
Das Autoren-Team von ADVANT Beiten

Dr. Michael Matthiessen
Maike Pflästerer

Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulin verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.