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D&O-Versicherungsschutz betreffend § 64 GmbHG a.F. durch BGH geklärt. ODER ETWA DOCH NICHT?

"Urteilsanmerkung zu BGH, Urt. v. 18.11.2020, Az. IV ZR 217/19 und LG Köln, Urt. v. 09.12.2020, Az. 20 O 1/20

Mit seinem viel beachteten Urteil vom 18. November 2020 (Az. IV ZR 217/19) hat der BGH D&O-Versicherungsschutz für den in § 64 S. 1 GmbHG a.F. geregelten Anspruch der Gesellschaft gegen
die Geschäftsführer auf Ersatz von nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteten Zahlungen bejaht."


Der komplette Artikel von Dr. Florian Weichselgärtner, erschienen als Gastbeitrag im EXISTENZ Magazin Nr. 28, steht Ihnen im unten beigefügten PDF zur Verfügung.


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