Newsletter |


Newsletter Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, Juni 2020

Insolvenzantragspflicht aufgrund von coronabedingten Mietrückständen

Die COVID-19-Pandemie und der damit verbundene „Lock down“ haben zu dramatischen wirtschaftlichen Einbußen bei zahlreichen Unternehmen geführt. Daher war und ist es vielen Unternehmen derzeit nicht möglich, die Miete weiterhin fristgerecht zu bezahlen. Dementsprechend bestand für diese Unternehmen die Gefahr von Kündigungen der Mietverträge wegen auf der Corona-Krise beruhender Mietrückstände. In der Folge hätten ihnen der Verlust der angemieteten Räume und Flächen und damit der Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit gedroht.


DOWNLOADS

Newsletter Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz_BEITEN BURKHARDT.pdf

pdf

DOWNLOAD