Presseartikel |


Widerspruch zur Wirecard-Entscheidung und D&O-Versicherung?

„Keine vorläufige Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Verdacht einer vorsätzlichen Straftat.

Mit Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 07.07.2021 (Az. 7 U 19/21) obsiegte der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Wirecard AG in einem viel beachteten Rechtsstreit gegen seinen D&O-Versicherer. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende hatte zuvor am LG Frankfurt am Main im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes erfolgreich erstritten, dass ihm der D&O-Versicherer vorläufigen Abwehrkostenschutz in Form der Erstattung von Anwaltshonoraren zu gewähren hat.”

Den gesamten Artikel von Dr. Florian Weichselgärtner und Valerie Hoffmann, der am 23. März 2022 im DisputeResolution Online-Magazin erschienen ist, kann hier oder im Downloadbereich als PDF ab Seite 14 eingesehen werden.


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Widerspruch zur Wirecard-Entscheidung und D&O-Versicherung_Dr. Florian Weichselgärtner und Valerie Hoffmann in DisputeResolution.pdf

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