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Lockdown – Konsequenzen für die Entgeltzahlung, öffentliche Entschädigungsansprüche und Reaktionsmöglichkeiten für Arbeitgeber

Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer haben am 16. März 2020 gemeinsame Leitlinien zum weiteren Vorgehen gegen die Sars-CoV-2-Pandemie und die damit einhergehende Erkrankung (Covid-19) vereinbart und diese Leitlinien am 22. März 2020 erheblich erweitert. Neben Schließungen von Schulen und Kinderbetreuungsstätten, der Untersagung von (größeren) Versammlungen und Veranstaltungen, der Schließung von öffentlichen und privaten Freizeiteinrichtungen sowie Regelungen für den Einzelhandel, das Gaststätten- und Hotelgewerbe ist das generelle "Kontaktverbot" eingeführt worden, mit dem verhindert werden soll, dass sich – abgesehen von Mitgliedern der Kernfamilie – mehr als zwei Personen versammeln. Auch können die Gesundheitsbehörden im Rahmen des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) einzelfallbezogene Maßnahmen ergreifen, wozu insbesondere die Verhängung einer Quarantäne (§ 30 IfSG) und das berufliche Tätigkeitsverbot (§ 31 IfSG) gehören. Letztlich kann auch die Schließung des Betriebs angeordnet werden. Diese hier grob umschriebenen Maßnahmen stellen Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen. Aber auch in Betrieben, die von diesen Maßnahmen nicht unmittelbar betroffen sind, stellen sich bedingt durch Corona weitere Fragen im Arbeitsverhältnis, die nach der Reaktion auf zurückgegangene Nachfrage und ausbleibende Umsätze. Aber auch Probleme der (arbeitsfähigen) Mitarbeiter bei der Betreuung Angehöriger und die erschwerte Möglichkeit, den Arbeitsplatz zu erreichen, sind zu thematisieren. Wir geben mit diesem Beitrag eine aktuelle Orientierung zu Risikoverteilung und öffentlich rechtlichen Erstattungs- bzw. Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber. Weitere Orientierungshilfen und Hinweise, auch aus anderen Fachbereichen als dem Arbeitsrecht, finden Sie in unserem laufend aktualisierten Corona-Informationscenter .

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