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Newsletter Arbeitsrecht, Juni 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

das Urlaubsrecht ist derzeit so stark im Fluss wie lange nicht mehr. Und wieder einmal hat der Europäische Gerichtshof dabei seine Finger im Spiel. Seine Entscheidungen im Herbst 2018, durch die das Gericht den Unternehmen neue Hausaufgaben beim Management von Urlaub auferlegt hatte, haben für Aufsehen gesorgt (wir haben dazu berichtet). Das Bundesarbeitsgericht hat nun aktuell die Vorgaben aus Luxemburg aufgegriffen. Im nebenstehenden Beitrag können Sie nachlesen, was Arbeitgeber nach jetzigem Stand zu beachten haben.

Außerdem hat das höchste deutsche Arbeitsgericht in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil seine Rechtsprechung zum Thema Urlaubsansprüche nach unbezahltem Sonderurlaub geändert – eine Entscheidung, die durchaus noch weitere Kreise ziehen könnte. Schließlich hat das Bundesarbeitsgericht Rechtssicherheit geschaffen, was die Kürzungsmöglichkeit von Urlaub während Elternzeit betrifft.

Neben weiteren interessanten Entscheidungskommentierungen finden Sie in der Rubrik „Im Blickpunkt“ einen Beitrag, der sich mit dem neuen „Geheimnisschutzgesetz“ und seinen Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, insbesondere auch auf das Whistleblowing befasst.

Hingewiesen werden soll auch auf die aktuelle, sehr praxisrelevante Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Zeiterfassung, die nach Redaktionsschluss ergangen ist, die wir aber in unserem Blog ausführlich kommentiert haben.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen
Dr. Wolfgang Lipinski, für die Praxisgruppe Arbeitsrecht


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