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Newsletter Arbeitsrecht, September 2018

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich für einen arbeitsrechtlichen Paukenschlag gesorgt. Es hat die „3-Jahres-
Rechtsprechung“ des Bundesarbeitsgerichts zur Vorbeschäftigung bei einer sachgrundlosen Befristung für verfassungswidrig erklärt. Nach dem Gesetz dürfen Arbeitnehmer nicht „zuvor“ bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, wenn dieser sie befristet ohne Sachgrund einstellen möchte. Das Bundesarbeitsgericht hatte vor mehreren Jahren entschieden, dass „zuvor“ nicht endlos in die Vergangenheit reichen kann, sondern dass Anstellungen, die länger als drei Jahre zurückliegen, unbeachtlich sein sollen. Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt und den Unternehmen damit erneut Rechtsunsicherheit beschert. Lesen Sie alles Wichtige zu dieser bedeutenden Entscheidung im nebenstehenden Beitrag.

In den letzten Monaten hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hohe Wellen geschlagen. Eine Flut von Informations-E-Mails und Einwilligungs-Bitten ist über die Republik hereingebrochen. Aber auch für die Personalabteilungen hatte die DSGVO gravierende Auswirkungen, über die wir schon berichtet haben. Gut drei Monate, nachdem die Verordnung ihre volle Wirkung entfaltet hat, ist es sinnvoll nachzuprüfen, ob wirklich alles Erforderliche umgesetzt worden ist. Einen „checklistenartigen“ Beitrag zu diesem Thema finden Sie in unserer Rubrik „Im Blickpunkt“ auf Seite 13.

Wir wünschen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Dr. Christopher Melms
für die Praxisgruppe Arbeitsrecht


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Arbeitsrecht_September2018.pdf

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