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Newsletter Start-up / Venture Capital, März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

die ersten beiden Monate des Jahres sind schon wieder wie im Flug vergangen. Dabei freuen wir uns insbesondere über unsere beiden neuen Kooperationen mit The Growth Stage und dem Werk1 in München.

The Growth Stage ist im Herbst 2018 als weltweit erste Finanzierungsplattform für private Wachstumsunternehmen an den Markt gegangen. Wir arbeiten seit dem 31. Januar 2020 als exklusiver rechtlicher Berater in Deutschland mit The Growth Stage zusammen und unterstützen damit auch über diese Plattform Unternehmen dabei, Zugang zu institutionellen Investoren zu erhalten. (Den Link zur Pressemitteilung findet Ihr hier.)

Ein Grund dafür, warum sich das Start-up Öko System in München so gut entwickelt, ist das Digitale Gründerzentrum Werk1. Neben zwei Coworking Spaces beherbergt das Werk1 einen Inkubator mit Fokus auf digitale Start-ups aller Branchen sowie den Accelerator InsurTech Hub Munich im Bereich InsurTech und HealthTech. Wir haben uns entschieden,
Werk1 als Partner zu unterstützen und zwar nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich. Unser Werk1-Team, bestehend aus Experten aus dem Gesellschaftsrecht, dem Arbeitsrecht, dem IP/IT-Recht sowie dem Datenschutzrecht
fördert und unterstützt die Werk1 Start-ups mit Workshops und regelmäßigen Office Hours. Daneben stehen wir den Werk1 Start-ups jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Nach unserem üblichen Veranstaltungskalender findet Ihr in diesem Newsletter die folgenden Beiträge:

  • Dr. Gesine von der Groeben aus unserem Frankfurter Büro berichtet über die Besonderheiten von M&A für Start-ups.
  • Unser Hamburger Kollege Jan Christian Eggers beschäftigt sich mit der Frage, wann die Kartellbehörde bei der Veräußerung von Start-ups mitredet.
  • Unsere Organhaftungsexperten Dr. Daniel Walden und Dr. Florian Weichselgärtner haben die Haftungsrisiken für Manager bei Start-ups und die Möglichkeit, diese Risiken über eine D&O Versicherung abzusichern, analysiert und diese Fragen mit dem Versicherungsexperten Marcus Helmich von der Hendricks GmbH besprochen.
  • Tassilo Klesen und Dr. Eva Kreibohm beschäftigen sich mit dem „wirtschaftlich Berechtigen“ und dabei insbesondere mit der neuen Geldwäscheprüfung durch Notare – die wir ab jetzt alle auf dem Schirm haben müssen, um unnötige Verzögerungen bei der Beurkundung zu vermeiden.
  • Jan Mohrmann aus unserem Frankfurter Büro und Christian Philipp Kalusa aus unserem Münchener Büro berichten über ihre jüngste Erfahrung bei der Ausgestaltung eines Aktienoptionsprogramms und den für die Besteuerung maßgeblichen Bewertungs- und Zuflusszeitpunkt.
  • Mit den vielen Missverständnissen in Bezug auf das Thema „Probezeit“ räumen unsere Münchener Arbeitsrechtsexperten Dr. Erik Schmid und Dr. Michaela Felisiak auf.
  • Frank Mayer von der Barmer Versicherung liefert abschließend Antworten hinsichtlich der richtigen Krankenversicherungen für Gründer und Gründerinnen.

Viel Spaß beim Lesen!

Wir halten Euch auf dem Laufenden.
Euer BEITEN BURKHARDT Start-up / Venture Capital Team


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Dr. Florian Weichselgärtner

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