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Referentenentwurf zur 9. GWB-Novelle

Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur 9. GWB-Novelle liegt vor (>> Übersicht aller BB-Blogbeiträge zur 9. GWB-Novelle). Künftig sollen Kartellgeschädigte ihre Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen können. Dafür wird das GWB um spezielle Haftungs- und Verfahrensregelungen ergänzt. Gleichzeitig will die Bundesregierung auch die sog. Wurstlücke schließen: Sie ermöglicht es Unternehmen derzeit, sich drohenden Kartellgeldbußen mit einer gezielten Umstrukturierung zu entziehen. Mit den geplanten Rechtsnachfolgeregelungen steigt aber auch das Risiko, als unbeteiligter Unternehmenskäufer eine Geldbuße für einen fremden Kartellverstoß zahlen zu müssen. Schließlich will die Bundesregierung die Fusionskontrolle ausweiten und die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen an die fortschreitende Digitalisierung der Märkte anpassen.

Lesen Sie dazu unseren Sonder-Newsletter „Referentenentwurf zur 9. GWB-Novelle“

. Dieser bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen des deutschen Kartellrechts:

  • Neuregelung des Kartellschadensersatzrechts,
  • Einführung einer Konzernhaftung,
  • Schließung der „Wurstlücke“,
  • Ausweitung der Fusionskontrolle,
  • Erleichterung von Pressekooperationen und
  • Missbrauchskontrolle auf digitalen Märkten.



Bei Fragen zum Thema, kontaktieren Sie bitte: Georg Philipp Cotta

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