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Smiley oder Stinkefinger: Emojis einmal juristisch betrachtet

„Emojis berühren im Grunde alle Rechtsgebiete die man sich denken kann. Denken Sie an Beleidigungen, die man per Emoji begehen kann oder denken Sie an Nötigungen die man begehen kann. Wenn ich versuche, jemanden unter Druck zu setzen. Das ist Strafrecht. Oder denken Sie an Verträge, die ich per Emoji abschließen kann. Also wenn ich zum Beispiel ein Vertragsangebot bekomme und schicke dann einen Daumen nach oben zurück, dann signalisiere ich damit, dass ich mit diesem Vertragsangebot einverstanden bin.“

Dr. Barbara Mayer im SWR Aktuell Interview vom 04. April 2024. Das gesamte Interview können Sie unter diesem Link anhören.