Rechtsgebiete


Vermögensnachfolge & Stiftungsrecht

„Der Service bei ADVANT Beiten ist hervorragend, überaus schnell und man kann sich jederzeit an die Ansprechpartner wenden. Die Stiftungsrechtsexperten verstehen genau die Bedürfnisse von Stiftungen und man wird frühzeitig auf anstehende Rechtsänderungen in der Branche hingewiesen.“

(The Legal 500 Deutschland 2024)

Als Vertreter:innen von Stiftungen sämtlicher Formen und Ausprägungen bieten wir Ihnen rechtlich, steuerlich und organisatorisch umfassende Expertise.

Privatpersonen beraten wir bei allen Fragen der Vermögensplanung einschließlich der Nachfolgeplanung, sowohl bezogen auf das Privatvermögen als auch hinsichtlich des Unternehmensvermögens. Auch mit Gestaltungen unter Einbindung von Stiftungen bzw. Trusts sind wir vertraut.

Mit der steigenden Komplexität von Unternehmenstransaktionen, wird von den Vertragsparteien zunehmend die Einschaltung eines neutralen Treuhänders (Escrow Agent) zur Absicherung von vereinbarten Vertragsbedingungen gefordert. Als neutraler Treuhänder vereinbaren wir mit unseren Auftraggeber:innen, die bereits von anderen Kanzleien vertreten werden, auf die jeweilige Transaktion angepasste Treuhandvereinbarungen (Escrow Agreements). Ferner übernehmen wir in Krisen und Sanierungsfällen die Funktion eines Sanierungstreuhänders für Gesellschafter:innen und Banken.

Stehen Sie vor vereinsrechtlichen Fragen oder komplexen verbandsrechtlichen Strukturen, werden wir Sie kompetent und kontinuierlich unterstützen.

Für Hochschulen und Universitäten bietet unser Team breite Erfahrung, bspw. bei der Überführung in neue Strukturen wie Stiftungshochschulen oder bei der Implementierung von Förderstrukturen durch Vereine und Stiftungen. Für Krankenhäuser entwickeln wir optimierte Strukturen, beraten bei der Neugründung von Gesellschaften oder der Einrichtung eines privaten Trägers.

Bei all Ihren Fragestellungen behalten wir angrenzende Rechtsgebiete wie z. B. das Steuer-, Gesellschafts- und Erbrecht stets im Blick. Ganzheitliche Konzepte zu entwickeln und dauerhaft zu begleiten, ist unser Ziel - sowohl bei nationalen Fällen als auch bei Sachverhalten mit internationalem Bezug.

Im Überblick:

  • Stiftungsrecht
  • Gründungsberatung
  • Satzungsgestaltung
  • Stiftungsmanagement
  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Vermögens- & Unternehmensnachfolgeplanung
  • Trusts
  • Treuhandschaften
  • Aufbau von Vereinen und Verbänden
  • Behördliche und gerichtliche Verfahren

Stiftungsrecht

Unsere Nachfolgeplanung bezieht auch Gestaltungen mittels Stiftungen und Trusts ein. Wir unterstützen unsere Mandant:innen in folgenden Bereichen:

  • Gründungsberatung
    • Errichtung von Stiftungen (steuerbegünstigte Stiftungen als auch Familienstiftungen im In- und Ausland)
    • Doppelstiftungsgestaltungen und Trusts
    • Unselbständige Stiftungen und Treuhandstiftungen 
  • Gestaltung und Änderung von Satzungen
  • Abstimmung mit Finanzverwaltung und Stiftungsaufsichtsbehörden
  • Stiftungssteuerrecht / Gemeinnützigkeitsrecht

Steuerrecht

  • Gestaltung einer steueroptimierten Nachfolge
  • Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Erbfall
  • Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
  • Planung der Steuerbelastung unter Berücksichtigung von 
    • Erbschaftsteuer
    • Schenkungsteuer
    • Grunderwerbsteuer
    • Ertragsteuern
  • Prüfung der Liquiditätsbelastung
  • Ertrag- und erbschaftsteuerliche Optimierung der Vermögensstruktur
  • Auslandsvermögen / Vermeidung von Doppelbesteuerung
  • Steuer(straf)verfahren
  • Stiftungssteuerrecht / Gemeinnützigkeitsrecht

Gesellschaftsrecht

Häufig umfasst das Vermögen unserer Mandant:innen auch umfangreiches Unternehmensvermögen. Unser Team stellt sicher, dass erb- und familienrechtlichen Vorgaben mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen im Einklang stehen. Wir unterstützen Sie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts insbesondere durch: 

  • Gesellschafts- und Holding-Strukturen (einschließlich Poolvereinbarungen)
  • Reorganisation des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe
  • Nachfolge- und Ehegüterstandsklauseln
  • Gestaltung erb- und familienrechtlicher Verträge 
  • Bewertungen 
  • Auseinandersetzung nach Erbfällen, inklusive der Bewertung des Firmenvermögens