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Newsletter Vergaberecht März 2022

Die März-Ausgabe des Newsletters Vergaberecht beinhaltet Beiträge zu den folgenden Themen:

  • Stellschraube für den vergaberechtlichen Erfolg: Die richtige Auswahl der Eignungskriterien und entsprechender Referenzleistungen
  • Hessen: SOKA-Bescheinigung für Eignungsprüfung darf sechs Monate alt sein
  • Keine Aufklärungspflicht bei Abweichung des Standardprodukts eines Bieters und von den Vorgaben der Leistungsbeschreibung
  • OLG Düsseldorf bestätigt: Zuschlagskriterium "Geschlossene EU‑Lieferkette" ist unzulässig
  • Fehlerhafte Bieterauswahl führt nicht zu Unwirksamkeit der Auftragsvergabe
  • Kein formelles Vergabeverfahren über Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung
  • Auslegung von Vergabeunterlagen folgt den Grundsätzen zur Auslegung von Willenserklärungen

Den vollständigen Newsletter können Sie hier oder im Downloadbereich als PDF-Datei einsehen.

Wir wünschen eine angenehme Lektüre!


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Newsletter Vergaberecht März 2022_ADVANT Beiten.pdf

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