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Newsletter Vergaberecht März 2022
Die März-Ausgabe des Newsletters Vergaberecht beinhaltet Beiträge zu den folgenden Themen:
- Stellschraube für den vergaberechtlichen Erfolg: Die richtige Auswahl der Eignungskriterien und entsprechender Referenzleistungen
- Hessen: SOKA-Bescheinigung für Eignungsprüfung darf sechs Monate alt sein
- Keine Aufklärungspflicht bei Abweichung des Standardprodukts eines Bieters und von den Vorgaben der Leistungsbeschreibung
- OLG Düsseldorf bestätigt: Zuschlagskriterium "Geschlossene EU‑Lieferkette" ist unzulässig
- Fehlerhafte Bieterauswahl führt nicht zu Unwirksamkeit der Auftragsvergabe
- Kein formelles Vergabeverfahren über Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung
- Auslegung von Vergabeunterlagen folgt den Grundsätzen zur Auslegung von Willenserklärungen
Den vollständigen Newsletter können Sie hier oder im Downloadbereich als PDF-Datei einsehen.
Wir wünschen eine angenehme Lektüre!
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Newsletter Vergaberecht März 2022_ADVANT Beiten.pdf |
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Expert:innen
Stephan Rechten Rechtsanwalt Partner |
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Christopher Theis Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht Partner |
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