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Newsletter Arbeitsrecht, September 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

nach dem Corona-Schock im Frühjahr ist im Sommer eine Anpassungsphase eingetreten, in der sich die Unternehmen
langsam an die erschwerten Umstände gewöhnt haben. Ob uns im Herbst mit einem neuen Lockdown ein weiterer
Schock bevorsteht, ist noch unklar, allerdings ist bereits jetzt vielerorts ein Übergang von Kurzarbeit zu Personalabbau
zu beobachten. Welche nicht zu unterschätzenden Probleme das arbeitsrechtlich aufwirft und die dazugehörigen
Lösungsmöglichkeiten, zeigt der nebenstehende Beitrag. Außerdem finden Sie in unserer Blickpunkt-Rubrik
Beiträge zum Thema Corona und Urlaubsrückkehrer sowie dazu, wie man – das gibt es trotz COVID-19 tatsächlich
noch – Mitarbeiter unter Zuhilfenahme von gesetzlichen Instrumenten binden kann.

In der Rechtsprechung hat zuletzt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Emden für Aufsehen gesorgt. Das Gericht
hatte geurteilt, dass die Verpflichtung von Unternehmen, ein Zeiterfassungssystem einzurichten, schon jetzt gelten
soll, also ohne eine gesetzliche Umsetzung der bekannten einschlägigen EuGH-Rechtsprechung. Zwar handelt es
sich um ein erstinstanzliches Urteil, aber im Arbeitsrecht ist man bekanntlich nie vor Überraschungen sicher. Eine
Durchsicht des Beitrags auf Seite 6 dürfte sich also lohnen. Außerdem finden Sie in unserem Rechtsprechungsteil
unter anderem einige Besprechungen zu vergütungsrechtlichen Entscheidungen und auch das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz war wieder einmal Thema. Skurril ist ein Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf,
in dem es darum ging, dass der Betriebsrat die Zusammenarbeit mit dem Personalleiter dauerhaft verweigerte, woraufhin
der Arbeitgeber das Gremium kurzerhand auflöste.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und eine möglichst glimpfliche Herbstzeit. Alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit den besten Grüßen,

Dr. Wolfgang Lipinski


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Newsletter Arbeitsrecht_September 2020_BEITEN BURKHARDT.pdf

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