Rechtsgebiete


ESG

ADVANT Beiten wird als „Führende Kanzlei“ im Rechtsgebiet Umweltrecht ausgezeichnet.

(The Legal 500 Deutschland 2024)

Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Aspekten von Nachhaltigkeit / ESG (Environment, Social, Governance) und entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen, um der zunehmenden Bedeutung von ESG angemessen Rechnung zu tragen.

Unsere Expert:innen beschäftigen sich seit vielen Jahren intensiv mit den rechtlichen Aspekten von ESG und der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, kurz CSR). 2015 haben sie das erste umfassende Werk zum Thema „CSR und Recht“ herausgegeben. In unserer langjährigen Beratungstätigkeit in diesem Bereich hat sich bestätigt, dass es sich bei ESG nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch rechtlicher Perspektive um ein Querschnittsthema handelt. Daher arbeiten bei uns Expert:innen aus allen relevanten Rechtsgebieten zusammen, entwickeln fachübergreifende Lösungen für vielfältige ESG-Fragestellungen und bündeln ihre Kompetenz-in einer ESG Working Group.

Unsere Mandanten schätzen, dass wir sie praxisnah national wie international beraten. Wir wirken daran mit, die Risiken und Chancen von ESG-Themen zu erkennen und Unternehmensstrategie und operatives Geschäft entsprechend auszurichten. Unsere Expert:innen sind vernetzt mit Nachhaltigkeitsexpert:innen in Unternehmen, Handelskammern und Beratungsgesellschaften und daher auch über spezifisch juristische Fragen hinaus mit den aktuellen ESG-Trends sowie der Umsetzung von ESG-Maßnahmen, aber auch den Problemen bestens vertraut. Zusammen mit den Anwält:innen der ADVANT-Allianz und aus unserem internationalen Partnernetzwerk beraten wir Sie Hand in Hand auch grenzüberschreitend zu allen rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich ESG.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Einen Schwerpunkt unserer ESG-Beratungstätigkeit bilden derzeit menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Konkret geht es insbesondere um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sowie das entsprechende Regelungsvorhaben auf europäischer Ebene (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Ab 1. Januar 2024 wird das LkSG auf zahlreiche weitere Unternehmen Anwendung finden. Unsere Expert:innen beraten sowohl Regelungsadressaten des LkSG als auch deren Zulieferer. 2022 haben sie den ersten umfassenden Kommentar zum LkSG herausgegeben und sind mit der Materie daher bestens vertraut. Ein Fokus liegt dabei auf Themen der Sustainable Corporate Governance und der am LkSG orientierten Vertragsgestaltung (s.u.)

Sustainable Corporate Governance

Über die Implementierung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagement im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinaus beraten wir Sie zu allen Fragen der Sustainable Corporate Governance. Konkret geht es zum einen um die allgemeinen Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung, ESG-spezifischen Regelungen und die daraus abzuleitenden Vorgaben im Hinblick auf ESG, Nachhaltigkeitsziele in der Vorstandsvergütung, die ESG-bezogenen Empfehlungen im Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken für die Mitglieder der Geschäftsleitung. Zum anderen beraten wir Sie zur Gestaltung und Implementierung von individuell zugeschnittenen ESG Konzepten, eigenen Codes of Conduct sowie unternehmensinternen ESG-Schulungen.

Compliance und Unternehmensverteidigung

Die Schnittmengen zwischen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und Sustainable Corporate Governance einerseits und dem klassischen Risikomanagement und Compliance andererseits sind unübersehbar. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung von integrierten Compliance-Management-Systemen, die auch die für Ihr Unternehmen relevanten ESG-Aspekte abdecken. Ergeben sich Verdachtsmomente für einen Verstoß gegen ESG-Vorgaben, unterstützen wir Sie bei den internen Untersuchungen zur Aufklärung der Verdachtsmomente. Im Fall staatsanwaltlicher Ermittlungen gegen Führungskräfte und Mitarbeiter:innen nehmen wir die Unternehmensinteressen wahr, koordinieren die Individualverteidigung und verteidigen das Unternehmen in Bußgeldverfahren.

Weitere Information finden Sie in unserem Rechtsgebiet Wirtschaftsstrafrecht & Compliance.

Commercial

Wir unterstützen Sie mit unserem juristischen Know-How dabei, die aus gesetzlichen Regelungen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und/oder unternehmensindividuellen ESG-Konzepten folgenden Vorgaben in den Verträgen Ihres Unternehmens mit Zulieferern und Kunden angemessen umzusetzen. Das betrifft z.B. die Formulierung von ESG-Vertragsklauseln, die Ausgestaltung oder Überprüfung von Suppliers‘ Codes of Conduct, das Aufsetzen eines Risikomanagements für die Lieferkette und Schulungen von Zulieferern zu ESG-Themen.

Weitere Information finden Sie in unserem Rechtsgebiet Vertragsrecht & Handelsrecht.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die praktischen und rechtlichen Herausforderungen für Unternehmen im Zusammenhang mit der nicht-finanziellen Berichterstattung (künftig: Nachhaltigkeitsberichterstattung) werden deutlich zunehmen. Die Anfang 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt zu einer erheblichen Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen sowie der zu berichtenden Inhalte. Zudem ist die EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten zu berücksichtigen. Unsere ESG-Expert:innen unterstützen Sie im Hinblick auf bereits bestehende bzw. künftige Berichtspflichten und greifen hierbei auch auf die Kompetenzen der Wirtschaftsprüfer der BBWP GmbH zurück.

Sustainable Finance

Wir beraten Finanzierer und Unternehmen zum Thema Sustainable Finance. Dies beinhaltet insbesondere Fragen zur Strukturierung, Verhandlung und Vertragsdokumentation von ESG-bezogenen Finanzierungen sowie Fragen zu ESG-bezogenen Kapitalanlagen (einschließlich aufsichtsrechtlicher Anforderungen). Ferner beraten wir zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten von Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR) sowie der EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Wir vertreten Institute, Unternehmen und institutionelle Anleger bei der Abwehr oder Verfolgung kapitalmarktrechtlicher Ansprüche wie bspw. Schadenersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung oder ESG-Verstößen ("Greenwashing").

Weitere Information finden Sie in unserem Rechtsgebiet Finanzdienstleistungsrecht & Versicherungsrecht.

Mergers & Aquisitions

Ebenso wie bei der Leitung des Unternehmens nimmt die Bedeutung von Nachhaltigkeit auch bei Unternehmenskäufen deutlich zu. Denn häufig haben ESG-Faktoren erheblichen wertbeeinflussenden Charakter. Mitunter stellen ESG-Aspekten sogar den eigentlichen Beweggrund für die Transaktion dar. Wir unterstützen Sie bei Unternehmenskäufen dabei, die rechtlichen Aspekte von ESG einer umfassenden Analyse zu unterziehen. In interdisziplinären Teams prüfen wir insbesondere die Einhaltung von nachhaltigkeitsbezogenen Gesetzen und individuellen Selbstverpflichtungen des Unternehmens, angefangen vom Arbeitsrecht über Corporate Governance und Compliance, Energierecht, Umweltrecht, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette bis hin zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem sorgen wir dafür, dass wertbildende ESG-Faktoren über entsprechende Regelungen in der Transaktionsdokumentation (wie Kaufvertrag, Gesellschaftervereinbarung) abgesichert werden.

Weitere Information finden Sie in unserem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht/M&A.

Real Estate

Der Aufbau ökologisch und sozial nachhaltiger Unternehmen wird einer der wichtigsten Faktoren der nächsten Jahrzehnte für eine erfolgreiche Immobilienbranche sein. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, dass der Immobiliensektor in Deutschland zuletzt wiederholt die Klimaziele verfehlt hat, es also großen Nachholbedarf gibt. Das fördert u. a. den Beratungsbedarf beim Thema nachhaltiges Bauen im Bestand als Alternative zu Abriss und Neubau.  In der Praxis geht es um die neuen und immer komplexeren Regeln für die Implementierung und die Kontrolle nachhaltiger Geschäftsmodelle, insbesondere die EU-Taxonomie.  Der Nachweis der Nachhaltigkeit ist mit hohem Aufwand verbunden und dürfte so wichtig werden wie die klassische Bilanzierung.

Weitere Information finden Sie in unserem Sektor Real Estate.

Kartellrecht

Von Unternehmen wird heutzutage erwartet, dass sie nachhaltig wirtschaften und den Verbrauchern nachhaltige Lösungen anbieten. Solche Ziele und Produkte kosten jedoch oftmals viel Geld (insbesondere die Etablierung höherer Nachhaltigkeitsstandards) und können effektiver durch gemeinschaftliche Kraftanstrengungen und Aufwendungen erreicht werden – sei es in Zusammenarbeit mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Vertriebspartnern. Da es sich dabei um Vereinbarungen zwischen Unternehmen handelt, müssen die beteiligten Unternehmen immer die Grenzen des Kartellrechts beachten. Denn auch wenn auf nationaler und europäischer Ebene Kooperationen mit Zielsetzungen der Nachhaltigkeit von Wettbewerbsbehörden zunehmend wohlwollend beurteilt werden, können solche Vereinbarungen Absprachen zwischen Wettbewerbern darstellen, die gegen das Kartellrecht verstoßen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung solcher Kooperationen und der Kommunikation zu den Kartellbehörden.

Weitere Information finden Sie in unserem Rechtsgebiet Kartellrecht.

Wettbewerbsrecht

Konsumentenentscheidungen richten sich immer stärker an ökologischen Gesichtspunkten aus. Der Werbung mit umweltbezogenen Aussagen kommt daher für Ihr Unternehmen eine stetig wachsende Bedeutung zu. Zudem steht solche Werbung auch vermehrt unter der Beobachtung von Wettbewerbern und Interessenverbänden. Eine rechtssichere Gestaltung von umweltbezogenen Werbeaussagen ist somit entscheidend. Die ökologischen Auswirkungen und Eigenschaften ihrer Produkte oder Dienstleistungen dürfen nicht (bewusst oder unbewusst) geschönt oder missverständlich dargestellt werden (sog. „Greenwashing“). Ansonsten droht ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unterlauteren Wettbewerb (UWG). Rechtsfolgen eines solchen Verstoßes können u. a. Abmahnungen, Unterlassungsverfügungen, behördlich Untersagungen und Bußgelder sein. Unsere ESG-Expert:innen helfen Ihnen dabei, Ihre Werbung rechtssicher zu gestalten. Zudem übernehmen wir die Verteidigung, falls Ihr Unternehmen von Dritten wegen rechtsverletzender Werbung in Anspruch genommen wird, und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen „Greenwashing“-Kampagnen Ihrer Wettbewerber.

Umweltschutz/Klimaschutz/Energiewende

Umweltschutz und Klimaschutz sind Kernthemen der Nachhaltigkeit und des Bereichs "Environment" im ESG-Konzept. Zur Begrenzung der Erderwärmung gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen sowie zur Erreichung der in nationalen Klimaschutzgesetzen festgelegten Reduktionsziele ist langfristig auch die Dekarbonisierung der Wirtschaft erforderlich. Unser Energierechts-Team berät Sie in allen rechtlichen Fragestellungen, die mit der Energiewende für Ihr Unternehmen verbunden sind, insbesondere natürlich im Bereich der Erneuerbaren Energien.

In Deutschland und der EU bezwecken viele umweltrechtliche Regelungen den Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen. Wir beraten Sie zu allen für Ihr Unternehmen relevanten umweltrechtlichen Fragestellungen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) spricht neben dem Schutz der Menschenrechte auch ausgewählte Aspekte des Umweltschutzes an. Hierdurch steigt die Bedeutung der im LkSG referenzierten internationalen Abkommen für Unternehmen, die dem LkSG unterworfen sind, aber auch ihre Vertragspartner. Im Rahmen unserer umfassenden Beratung zum LkSG decken wir auch diese umweltrechtlichen Aspekte ab.

Weitere Information finden Sie in unserem Rechtsgebiet Energiewirtschaftsrecht.

Arbeitsrecht

Die nationalen Regelungen zum Individualarbeitsrecht, zur betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung sowie zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit betreffen den Kern des Bereichs "Social" aus dem Dreiklang ESG. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Expert:innen beraten Sie natürlich zu all diesen traditionellen arbeitsrechtlichen Themen. Von hoher Bedeutung ist zudem das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die darin referenzierten Regelwerke des internationalen Arbeitsrechts, insbesondere der International Labour Organization (ILO). Durch die gesetzlichen Anforderungen des LkSG bzw. durch entsprechende vertragliche Anforderungen Ihres dem LkSG unterworfenen Geschäftspartners erweitern sich die klassischen arbeitsrechtlichen Fragestellungen auf die Lieferkette Ihres Unternehmens und damit auch solche Zulieferer, die im Ausland ansässig bzw. tätig sind. Neben den internationalen Regelwerken ist dann auch das vor Ort jeweils anwendbare lokale Recht relevant. Über die internationale ADVANT-Allianz sowie unser internationales Partnernetzwerkes decken wir auch derartige internationale arbeitsrechtliche Fragestellungen ab. Schließlich beraten wir Sie zur Einführung und Umsetzung von Beschwerdeverfahren, wie sie nicht nur im LkSG, sondern für alle größeren Unternehmen auch im Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehen sind.

Weitere Information finden Sie in unserem Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

ESG Litigation

Die Zahl und Themenvielfalt nachhaltigkeitsbezogener Rechtsstreitigkeiten nimmt deutlich zu. Wir beraten Sie umfassend zu allen Formen der ESG-Litigation, etwa zur Haftung bei Menschenrechtsverstößen in der Lieferkette (Human Rights Litigation), zur Haftung für Folgen des Klimawandels (Climate Change Litigation), zur Haftung wegen fehlerhafter Nachhaltigkeitsberichterstattung, unzureichender Anlageberatung oder irreführender Werbeaussagen sowie zur internen Haftung von Geschäftsleitungsmitgliedern wg. möglicherweise pflichtwidrigem Handeln in Bezug auf ESG-Themen. Zudem vertreten wir Sie gegenüber Behörden, in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Reputationsschäden durch negative Berichterstattung können schnell ein bedrohliches Ausmaß annehmen. Insbesondere beraten wir daher auch zur Konfliktprävention, etwa zum Umgang mit Stakeholder:innen und zur Einleitung geeigneter Maßnahmen, um etwaige Verstöße abzustellen, Geschäftsbeziehungen zu beenden und etwa entstandene Schäden zu regulieren.