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Verbot von #MeToo-Berichterstattung durch Hamburger Pressekammer verletzte Verfahrensgrundrechte

Erfolg für den den SPIEGEL-Verlag mit unserem Medienrechtler Dr. Marc-Oliver Srocke beim Bundesverfassungsgericht: Verbot von #MeToo-Berichterstattung durch Hamburger Pressekammer verletzte Verfahrensgrundrechte und wird per Eilbeschluss vorläufig außer Kraft gesetzt.

Den Beschluss können Sie im Downloadbereich einsehen.


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Beschluss Bundesverfassungsgericht_1 BvR 1011_23.pdf

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